Landkreis Neu-Ulm | Freiwilliges 2G und 3G plus muss dem Landratsamt vorher mitgeteilt werden

Seit dem 6. Oktober können Anbieter, Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen oder Veranstaltungen, zu denen Zugangsbeschränkungen bestehen, freiwillig auf das sogenannte 2G (geimpft und genesen) …
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