Damit der Staatsschutz Dienste wie Telegram, Signal oder Whatsapp überwachen darf, soll dem Gesetzesentwurf zufolge ein zweistufiges Bewilligungsverfahren durchlaufen werden.
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Damit der Staatsschutz Dienste wie Telegram, Signal oder Whatsapp überwachen darf, soll dem Gesetzesentwurf zufolge ein zweistufiges Bewilligungsverfahren durchlaufen werden.
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