Der Europäische Gerichtshof hat strittige Zusatzangebote von Telekom und Vodafone untersagt, da sie dem Prinzip des offenen Internetzugangs zuwiederliefen.
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Der Europäische Gerichtshof hat strittige Zusatzangebote von Telekom und Vodafone untersagt, da sie dem Prinzip des offenen Internetzugangs zuwiederliefen.
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