Ein per Messenger verschicktes Vertragsangebot ist rechtlich als „Antrag unter Abwesenden“ zu werten, für das eine Annahmefrist von längstens vier Wochen …
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Ein per Messenger verschicktes Vertragsangebot ist rechtlich als „Antrag unter Abwesenden“ zu werten, für das eine Annahmefrist von längstens vier Wochen …
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