Ein Personalrat soll die Interessen von Angestellten vertreten. Doch nicht immer muss er einbezogen werden. Etwa wenn es um das Nutzungsverbot von Messengern in Diensträumen geht, zeigt ein Urteil. Wh …
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Ein Personalrat soll die Interessen von Angestellten vertreten. Doch nicht immer muss er einbezogen werden. Etwa wenn es um das Nutzungsverbot von Messengern in Diensträumen geht, zeigt ein Urteil. Wh …
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